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Architektin Dipl.-Ing. Birgit Wordtmann

Checkliste für ein Passivhaus:

Guter Wärmeschutz

 Alle Bauteile der Gebäudehülle müssen so gut gedämmt werden,   
 dass der U-Wert kleiner 0,15 W/m²K bleibt.

Wärmebrückenfreiheit

Die Wärmedämmung muss lückenlos das gesamte Gebäude umschließen. Wärmebrücken müssen unbedingt vermieden werden.

Kompaktheit

Das Gebäude sollte möglichst kompakt - also ohne viele Versprünge, Erker, Gauben etc. - gebaut werden. Ein Kompaktes Gebäude hat bei gleicher Wohnfläche eine geringere Gebäudehüllfläche als ein weniger kompaktes Gebäude. Und damit weniger Fläche, die Wärme nach draußen abgeben kann.

Südorientierung und Verschattungsfreiheit

Um die kostenlose Energie der Sonne optimal nutzen zu können, sollte das Gebäude möglichst nach Süden ausgerichtet werden und möglichst nicht durch z.B. Nachbargebäude oder Bäume verschattet werden. Die Auswahl des geeigneten Grundstücks ist daher sehr wichtig.

Wärmeschutz-Fenster

Die Fenster müssen einen gedämmten Rahmen und eine Drei- Scheiben-Wärmeschutzverglasung oder besser haben. Der U-Wert des gesamten Fensters (Rahmen + Verglasung) darf 0,8 W/m²K nicht überschreiten, bei einem g-Wert von ca. 50 %.

Luftdichtheit

Das Gebäude muss sehr luftdicht sein. Voraussetzung dafür ist eine gute Detailplanung und eine sorgfältige Ausführung. Der n50-Wert muss kleiner 0,6 1/h sein. (Das 0,6-fache Luftvolumen des Gebäudes darf bei einem Unter-oder Überdruck von 50 Pascal nur ein mal pro Stunde durch Leckagen oder Fugen ausgetauscht werden.)

Kontrollierte Lüftung

Um Wärmeverluste durch Lüftung zu vermeiden, muss eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingesetzt werden. Der Wärmerückgewinnungsgrad muss bei über 80% liegen.

Kennzahlen

Jahresheizwärmebedarf*
 < 15 kWh/m²a     (entspricht ca. 1,5 Liter Heizöl pro m² und Jahr)

Jahresprimärenergiebedarf
< 120 kWh/m²a

maximale Heizlast
 < 10 W/m² 


* Berechnet mit dem PassivHausProjektierungsPaket (PHPP), einem speziellen Berechnungsverfahren für Passivhäuser. Konventionelle Gebäude werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) berechnet. Die beiden Verfahren unterscheiden sich und die Ergebnisse sind daher nicht direkt vergleichbar.
© wordtmann 2007 - 2009