Der Energieausweis für Wohngebäude
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Energieausweis?
Energieausweise geben
Auskunft über den
Energieverbrauch pro Quadratmeter
Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von
Energieeffizienzklassen bei z.B. Kühlschränken oder
dem Durchschnittsverbrauch von
Fahrzeugen kennen. Dieser Energieausweis enthält
grundlegende Aussagen über die energetische Qualität
des Gebäudes und hilft,
die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten
abzuschätzen.
Daneben enthält der Energieausweis konkrete Hinweise auf
energetische
Schwachstellen und entsprechende Modernisierungserfordernisse. So
erfährt der
Hausbesitzer, wie er den Wert seiner Immobilie sichern bzw. steigern
kann. Wer
die Energieeffizienz seines Gebäudes erhöht,
reduziert dadurch nicht nur seine
Betriebskosten, sondern erzielt auch eine belegbare Wertsteigerung
seiner
Immobilie.
Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu: den verbrauchs- und den bedarfsorientierten Energieausweis.
Wer braucht einen Energieausweis?
Wer in Zukunft ein Haus kauft
oder eine Wohnung mietet, hat
das
Recht, sich
vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen
Qualität des
Gebäudes zu überzeugen. Der Energieausweis muss auf
Verlangen
dem Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus
vom
Verkäufer oder Vermieter vorgelegt werden. Ein Energieausweis
ist
immer dann erforderlich, wenn ein
Haus oder eine Wohnung verkauft bzw. neu vermietet
wird.
Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch
auf
einen Energieausweis. Hier besteht für den Vermieter keine
Pflicht einen Energieausweis erstellen zu lassen.
Eigenheimbesitzer müssen ebenfalls
keinen Energieausweis erstellen lassen.
Ab
wann ist der Energieausweis vorzulegen?
Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009.
Was
ist der Unterschied zwischen einem
verbrauchsorientierten und einem
bedarfsorientierten
Energieausweis?
Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der tatsächliche Verbrauch einer Immobilie zu Grunde gelegt, beim bedarfsorientierten wird der Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund der Bauteilqualität und nach standardisierten Randbedingungen berechnet.
Bei der Berechnung nach dem
tatsächlichen Verbrauch
hängt das
Ergebnis maßgeblich von den Bewohnern ab. Wer viel
zu Hause ist, der verbraucht zwangsläufig mehr Energie, als
Menschen,
die
tagsüber auswärts arbeiten. Viele Bewohner in einer
Wohnung verbrauchen
ebenfalls mehr Energie als eine einzelne Person in der gleichen
Wohnung.
Der Verbrauch einer so gemessenen
Immobilie lässt sich nicht
ohne weiteres auf neue Bewohner übertragen und kann nur
ungenaue
Anhaltspunkte zur energetischen Qualität des Gebäudes
geben.
Anders beim bedarfsorientierten Ausweis. Er setzt eine umfangreiche bautechnische Untersuchung der Gebäudehülle (Außenwand, Fenster, Dach, Bodenplatte) und der technischen Anlagen voraus. Bewohner werden in die Berechnung ebenfalls einbezogen, allerdings werden standardisierte Durchschnittswerte verwendet, die einen objektiven Vergleich unabhängig vom Bewohner zulassen. In dem dazugehörigen Gutachten werden detaillierte Werte ermittelt und konkrete Hinweise zur energetischen Verbesserung der Bausubstanzgegeben.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ermöglicht einem potenziellen Mieter oder Käufer den direkten Vergleich verschiedener Immobilien, da dieser die Qualität der Bausubstanz detailliert dokumentiert, unabhängig vom Bewohner. Damit lässt sich in der Praxis also wesentlich mehr anfangen.
Konkrete Zahlen, mit denen der zukünftige eigene Energieverbrauch ermittelt werden könnte, können beide Ausweise nicht bieten. Sie bieten einen Anhaltspunkt über die ungefähre Höhe des Energieverbrauchs. Das individuelle Verhalten eines jeden Bewohners ist entscheidend für den tatsächlichen Verbrauch. Aber mit den bedarfsorientierten Energieausweis kann man erkennen, welche Gebäude eher viel oder wenig Energie pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen werden.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Bedarfsorientierte Energieausweise werden verlangt beiGebäuden mit weniger als 5 Wohnungen,
mit einem Bauantrag vor dem 1.November 1977
und ohne eine Modernisierung gemäß den Anforderungen
der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977.
Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur
energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss
einen Bedarfsausweis vorlegen.
Verbrauchorientierte Energieausweise sind in allen andern Fällen
zulässig.
Also bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohnungen,
bei Gebäuden mit einem Bauantrag ab dem 1.November 1977
und bei bereits moderniesierten Gebäuden (gem. WSVO 1977
oder besser).
Der Gebäudeeigentümer kann aber auch freiwillig einen
bedarfsorientierten Energieausweis beauftragen.
Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten besteht in der
Übergangfrist bis zum 01.10.2008. Unabhängig von Gebäudegröße
und Baujahr kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis für jedes
Gebäude erstellt werden.
