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Architektin Dipl.-Ing. Birgit Wordtmann

Der Energieausweis für Wohngebäude

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Energieausweis?

Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei z.B. Kühlschränken oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Dieser Energieausweis enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes und hilft, die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. 
Daneben enthält der Energieausweis konkrete Hinweise auf energetische Schwachstellen und entsprechende Modernisierungserfordernisse. So erfährt der Hausbesitzer, wie er den Wert seiner Immobilie sichern bzw. steigern kann. Wer die Energieeffizienz seines Gebäudes erhöht, reduziert dadurch nicht nur seine Betriebskosten, sondern erzielt auch eine belegbare Wertsteigerung seiner Immobilie.

Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu: den verbrauchs- und den bedarfsorientierten Energieausweis. 

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Wer braucht einen Energieausweis?

Wer in Zukunft ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat das Recht, sich vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen Qualität des Gebäudes zu überzeugen. Der Energieausweis muss auf Verlangen dem Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus vom Verkäufer oder Vermieter vorgelegt werden. Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft bzw. neu vermietet wird. 
Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Hier besteht für den Vermieter keine Pflicht einen Energieausweis erstellen zu lassen.
Eigenheimbesitzer müssen ebenfalls keinen Energieausweis erstellen lassen.

Ab wann ist der Energieausweis vorzulegen?

Der Bundesrat hat am 08.06.2007 beschlossen: 
Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009. 

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Was ist der Unterschied zwischen einem
    verbrauchsorientierten und einem bedarfsorientierten
    Energieausweis?

Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der tatsächliche Verbrauch einer Immobilie zu Grunde gelegt, beim bedarfsorientierten wird der Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund der Bauteilqualität und nach standardisierten Randbedingungen berechnet.

Bei der Berechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch hängt das Ergebnis maßgeblich von den Bewohnern ab. Wer viel zu Hause ist, der verbraucht zwangsläufig mehr Energie, als Menschen, die tagsüber auswärts arbeiten. Viele Bewohner in einer Wohnung verbrauchen ebenfalls mehr Energie als eine einzelne Person in der gleichen Wohnung.
Der Verbrauch einer so gemessenen Immobilie lässt sich nicht ohne weiteres auf neue Bewohner übertragen und kann nur ungenaue Anhaltspunkte zur energetischen Qualität des Gebäudes geben.

Potenzielle Mieter und Käufer bekommen mit dem Verbrauchsenergieausweis also keine objektiven Werte über zu erwartende zukünftige Betriebskosten, weil nur das Nutzerverhalten der Vorbesitzer / Vormieter im verbrauchsorientierten Energieausweis dokumentiert wird.

Anders beim bedarfsorientierten Ausweis. Er setzt eine umfangreiche bautechnische Untersuchung der Gebäudehülle (Außenwand, Fenster, Dach, Bodenplatte) und der technischen Anlagen voraus. Bewohner werden in die Berechnung ebenfalls einbezogen, allerdings werden standardisierte Durchschnittswerte verwendet, die einen objektiven Vergleich unabhängig vom Bewohner zulassen. In dem dazugehörigen Gutachten werden detaillierte Werte ermittelt und konkrete Hinweise zur energetischen Verbesserung der Bausubstanzgegeben.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ermöglicht einem potenziellen Mieter oder Käufer den direkten Vergleich verschiedener Immobilien, da dieser die Qualität der Bausubstanz detailliert dokumentiert, unabhängig vom Bewohner. Damit lässt sich in der Praxis also wesentlich mehr anfangen.

Konkrete Zahlen, mit denen der zukünftige eigene Energieverbrauch ermittelt werden könnte, können beide Ausweise nicht bieten. Sie bieten einen Anhaltspunkt über die ungefähre Höhe des Energieverbrauchs. Das individuelle Verhalten eines jeden Bewohners ist entscheidend für den tatsächlichen Verbrauch. Aber mit den bedarfsorientierten Energieausweis kann man erkennen, welche Gebäude eher viel oder wenig Energie pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen werden.

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Welchen Energieausweis benötige ich?

 Bedarfsorientierte Energieausweise werden verlangt bei
    Gebäuden mit weniger als 5 Wohnungen,
    mit einem Bauantrag vor dem 1.November 1977
    und ohne eine Modernisierung gemäß den Anforderungen
    der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977.
    Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur
    energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss
    einen Bedarfsausweis vorlegen.

 Verbrauchorientierte Energieausweise sind in allen andern Fällen
    zulässig.
    Also bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohnungen,
    bei Gebäuden mit einem Bauantrag ab dem 1.November 1977
    und bei bereits moderniesierten Gebäuden (gem. WSVO 1977
    oder besser).
    Der Gebäudeeigentümer kann aber auch freiwillig einen
    bedarfsorientierten Energieausweis beauftragen.

 Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten besteht in der
    Übergangfrist bis zum 01.10.2008
. Unabhängig von Gebäudegröße
   und Baujahr kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis für jedes
   Gebäude erstellt werden.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, sollte auch vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.

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© wordtmann 2007 - 2009